Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.01.2023 - 20 W 23/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
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Kurzfassungen/Presse
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Streitwert einer Klage auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach dem Policen-Modell; Berücksichtigung des Wertes des geltend gemachten Nutzungsherausgabeanspruchs
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.04.2020 - IV ZR 5/19
Widerspruch gegen Versicherungsvertrag: Berechnung der herauszugebenden Nutzungen
Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2023 - 20 W 23/22
Dass der Kläger zur Begründung seiner Vorstellungen für die Höhe gezogener Nutzungen eine materiellrechtlich nicht schlüssige Berechnungsgrundlage gewählt hat, da eine Berechnung der Nutzungen anhand eines Mittelwertes unter Einbeziehung der Eigenkapitalrendite des Versicherers nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zulässig ist (BGH, Urt. v. 29.04.2022 - IV ZR 5/19; VersR 2020, 836, Rn. 15 ff. bei juris) und dies zu einer offensichtlich weit überhöhten Vorstellung führen dürfte, ist für die Streitwertfestsetzung unerheblich. - BGH, 19.12.2018 - IV ZB 10/18
Widerspruch gegen das Zustandekommen einer nach dem Policenmodell abgeschlossenen …
Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2023 - 20 W 23/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 19.12.2018 - IV ZB 10/18, Juris Rn. 7-10), welcher der Senat folgt, ist bei der Bemessung des Streitwerts für einen Rechtsstreit, der die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach § 5a VVG a.F. zum Gegenstand hat, der nach § 3 ZPO zu schätzende Wert des geltend gemachten Nutzungsherausgabeanspruchs wegen des Gebots der praktischen, einfachen und klaren Wertermittlung bei der Streitwertfestsetzung zu berücksichtigen, auch wenn es sich bei dem Nutzungsherausgabeanspruch um eine Nebenforderung handelt. - BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09
Antimykotischer Nagellack II
Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2023 - 20 W 23/22
Überhöhte Vorstellungen sind indes - wie hier - zu berücksichtigen, wenn der Kläger aufgrund einer abweichenden rechtlichen Wertung eine abweichende Größe angibt und diese rechtliche Wertung im Rechtsstreit vertreten will (vgl. BGH, Beschl. v. 12.06.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875, Rn. 6;… Herbert Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 5 ZPO, Rn. 23). - OLG Karlsruhe, 04.02.2019 - 12 W 1/19
Streitwertfestsetzung: Rückforderungsklage nach Widerruf eines …